Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Statistik Netzwerk Bayern ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir weiterhin bemüht, unsere Websites auch im Einklang mit den Bestimmungen des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG Art 14. Abs 1), der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite
https://www.statistiknetzwerk.bayern.de/

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.03.2025 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) teilweise vereinbar.

Es gibt Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien sind nicht alle in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs stützen wir uns in Teilmengen auf eine unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV
  • Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig und Titel-Attribute können irreführend sein. In manchen Fällen wird für Listen, Tabellen und Texten nicht die korrekten Strukturelemente verwendet
  • Wir unterstützen die gängigen Browser (Chrome, Firefox, Edge) in der aktuellen Version. Bei älteren oder abweichenden Browsern können Fehler auftreten

Künftig möchten wir Ihnen aktuelle Inhalte möglichst barrierefrei online zur Verfügung stellen.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der Inhalte und setzen die Regelungen der Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) kontinuierlich um.

Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten

Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit auf der Website des Bayerischen Landesamts für Statistik unter https://www.statistiknetzwerk.bayern.de/ ist:

Statistik Netzwerk Bayern
c/o Bayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
Telefon: 0911/98208-0
E-Mail:

Schreiben Sie uns, wenn Sie

  • Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf https://www.statistiknetzwerk.bayern.de/ bemerkt haben,
  • Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente,
  • Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen,
  • Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben,
  • umsetzbare Verbesserungsvorschläge haben.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail:
Seite: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html